a) Die erforderliche Wirkung ist vorher zu erzielen vollständig oder auch
teilweise.
b) Die Objekte sind vorher so aufzustellen bzw. einzusetzen, dass sie ohne
Zeitverlust vom geeignetsten Ort aus wirken können.
BEISPIELE:
Um die Strahlungsstärke einer Gasflamme zu erhöhen,
wird das Gas vor dem Einführen in den Brenner auf 600°-700°C erhitzt.
Als Warnung vor Leckagen bei geruchlosen, gefährlichen
Gasen wird in diese Gase ein ungefährlicher, aber geruchsaktiver
Zusatzstoff eingeführt, der auch in verschwindend geringen
Konzentrationen spürbar ist.