a) Wenn gemäss den Bedingungen der Aufgabe eine bestimmte Wirkung erzeugt
werden soll, muss eine erforderliche Gegenwirkung vorab gewährleistet
werden.
b) Das Objekt soll im voraus einer Belastung bzw. Beanspruchung unterworfen
werden, deren Wirkung der unzulässigen oder unerwünschten Arbeitsbelastung
entgegengerichtet ist.
BEISPIELE:
Zur Vermeidung der Vibrationen bei spanender
Bearbeitung wird das Werkzeug vorgespannt bzw. vorher mit Kräften
belastet, die den beim Spanungsvorgang auftretenden Kräften
entgegengerichtet und dem Betrag nach annähernd gleich sind.
Vorgespannte Stahlbaukonstruktionen. Um die
unerwünschte Durchbiegung der Stahlbaukonstruktionen unter dem
Eigengewicht und von Arbeitsbelastung zu reduzieren, werden die
tragenden Profile vorgebogen montiert und zwar in der Richtung, die der
Arbeitsbelastung entgegengerichtet ist.