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40 Innovationsprinzipien
 Vorherige Gegenwirkung

a) Wenn gemäss den Bedingungen der Aufgabe eine bestimmte Wirkung erzeugt werden soll, muss eine erforderliche Gegenwirkung vorab gewährleistet werden.

b) Das Objekt soll im voraus einer Belastung bzw. Beanspruchung unterworfen werden, deren Wirkung der unzulässigen oder unerwünschten Arbeitsbelastung entgegengerichtet ist.
 

BEISPIELE:
  1. Zur Vermeidung der Vibrationen bei spanender Bearbeitung wird das Werkzeug vorgespannt bzw. vorher mit Kräften belastet, die den beim Spanungsvorgang auftretenden Kräften entgegengerichtet und dem Betrag nach annähernd gleich sind.
  2. Vorgespannte Stahlbaukonstruktionen. Um die unerwünschte Durchbiegung der Stahlbaukonstruktionen unter dem Eigengewicht und von Arbeitsbelastung zu reduzieren, werden die tragenden Profile vorgebogen montiert und zwar in der Richtung, die der Arbeitsbelastung entgegengerichtet ist.